
Rückrufaktion Code 0635
Rückrufaktion bei Harley-Davidson Touring & Trike Modellen – Was betroffene Fahrer jetzt wissen müssen
In Deutschland wurden aktuell verschiedene Harley-Davidson Touring- und Trike-Modelle wegen eines sicherheitsrelevanten Mangels zurückgerufen. Laut Hersteller kann es bei bestimmten Baujahren vorkommen, dass das Bremslicht dauerhaft aktiv bleibt, was eine erhöhte Unfallgefahr darstellen kann.
Viele Harley-Besitzer erhalten in diesen Tagen Schreiben von ihrer Zulassungsstelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), in denen auf diesen Mangel hingewiesen wird. In diesen Schreiben wird die Fahrzeughalterin bzw. der Halter aufgefordert, die Rückrufmaßnahme unverzüglich bei einer autorisierten Harley-Davidson Vertragswerkstatt durchführen zu lassen und anschließend den Nachweis der Mängelbeseitigung vorzulegen.
Was bedeutet das für betroffene Harley-Fahrer?
Wenn dein Motorrad von dieser Rückrufaktion betroffen ist, solltest du schnell handeln:
Prüfe anhand deiner Fahrgestellnummer (VIN), ob dein Modell in der Rückrufaktion enthalten ist.
Vereinbare zeitnah einen Termin bei einer Harley-Davidson-Vertragswerkstatt, um den Mangel kostenlos beheben zu lassen.
Lass dir den Nachweis über die durchgeführte Reparatur schriftlich bestätigen – dieser wird häufig bei der Zulassungsstelle oder dem KBA verlangt.
In manchen Fällen, wie im beigefügten Schreiben zu sehen, droht bei Nichtbefolgung sogar eine Anordnung zur Stilllegung des Motorrads (§ 5 FZV).
Was Harley-Gutachter jetzt empfehlen
Als spezialisierte Harley-Davidson Gutachterstelle empfehlen wir, nach der Rückrufreparatur ein kurzes technisches Prüfprotokoll oder Zustandsgutachten zu erstellen.
Das kann besonders sinnvoll sein, wenn:
du dein Motorrad verkaufen möchtest,
du bereits Umbauten oder Modifikationen vorgenommen hast,
oder du sicherstellen willst, dass keine Folgeschäden entstanden sind.
Ein offizielles Gutachten dokumentiert den einwandfreien technischen Zustand und kann beim Wiederverkauf oder bei Versicherungsfragen von Vorteil sein.
💡 Unser Tipp:
Falls du ein Schreiben von der Zulassungsstelle oder vom KBA erhalten hast, kannst du dich direkt an uns wenden.
Wir unterstützen dich bei der:
Prüfung, ob dein Motorrad betroffen ist,
Dokumentation der Nachbesserung,
und bei Bedarf der Erstellung eines technischen Kurz- oder Zustandsgutachtens.